Bergstraße. „Die Justiz muss funktionieren und gewährleistet sein.“ Das sagte der Direktor des Amtsgerichts Bensheim, Felix Kunkel, bereits zu Beginn der Pandemie und parallel zu Schließungen von Schulen und Kitas im Frühjahr 2020. Notwendige Einschränkungen waren trotzdem unerlässlich. Inzwischen gelten Maskenpflicht in den Gerichtsgebäuden – auch am Sitzplatz – und strenge Abstandsregeln.Den Zimmernachbarn ermordetEin Tötungsdelikt, das im März dieses Jahres für große Bestürzung unter der Einhäuser Bevölkerung gesorgt hat, wird aktuell vor dem Darmstädter Schwurgericht verhandelt. Wegen heimtückischen Mordes an seinem Zimmernachbarn steht ein 25 Jahre alter Äthiopier vor Gericht. Viele Hinweise deuteten bereits zu Prozessbeginn darauf hin, dass der Asylbewerber, der mit einem Klappmesser mehrfach auf den wehrlosen Mann eingestochen haben soll und ein Geständnis abgelegt hat, unter einer psychischen Erkrankung leidet und im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt hat. Ausschlaggebend für die Tat seien mehrfach geäußerte Behauptungen des Opfers gewesen, er sei ein Islamist, so der 25-Jährige.Ein Familiendrama, das einem nur sieben Monate alten Säugling beinahe das Leben gekostet hat, spielte sich im Februar 2021 in einer Wohnung in Bensheim ab. Dort hat die Mutter ihrem kleinen Sohn mit einem Messer mehrere lebensgefährliche Verletzungen am Hals zugefügt und sich anschließend mit einem zweiten Messer in die eigene Brust gestochen. Die Frau, so beschied die Jugendschutzkammer am Landgericht Darmstadt nach Anhörung des psychiatrischen Sachverständigen, litt bei Tatbegehung unter einer Psychose und Verfolgungswahn und war deshalb nicht schuldfähig. Im Gegensatz zum Antrag der Staatsanwaltschaft, der auf eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung hinaus lief, entschied das Gericht auf eine Unterbringung der 43-Jährigen in einer forensischen Klinik.Nicht hinter Gitter, sondern ebenfalls in die Psychiatrie kam ein 28 Jahre alter Mann, der zwischen dem 19. Februar und dem 24. März in Bensheim acht Fahrzeuge angezündet und mit seinen Taten viel Unruhe unter der Bevölkerung hervorgerufen hat. Das Landgericht verurteilte den Brandstifter zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und ordnete gleichzeitig dessen Unterbringung an. Bei den Zündeleien entstand Sachschaden von insgesamt rund 38 000 Euro. Der psychisch auffällige und zuletzt obdachlose Angeklagte, der viele Jahre im Heim und bei einer Pflegefamilie zugebracht hat, die ihn misshandelt haben soll, hat jeweils die Rückleuchten der Pkws und des Transporters mit einem Sturmfeuerzeug angesteckt. „Es hätte noch Schlimmeres passieren können“, so der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung und fuhr fort: „Sie sind schon eine arme Haut.“Erst fünf Jahre nach dem Überfall auf eine Tankstelle an Karfreitag 2016 in Auerbach, gelang dem Gericht die Aufarbeitung der Straftat. Das Jugendschöffengericht Bensheim verurteilte den mittlerweile 25Jahre alten Räuber, der den Tankwart mit einer Spielzeugpistole zur Herausgabe der Tageseinnahmen gezwungen hatte, wegen schwerer räuberischer Erpressung zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Den Namen seines Komplizen weigerte sich der Angeklagte preiszugeben. Strafmildernd wertete das Gericht die lange zurückliegende Tatzeit und dass es bis dato das erste und wohl einzige Mal war, dass er mit dem Gesetz in Konflikt geraten war.„Dilettantische“ Beschneidungen„Sie sind ein ganz übler Pfuscher, der sein Handwerk nicht beherrscht“, zeigte sich der Vorsitzende des Bensheimer Schöffengerichts, Gerhard Schäfer, fassungslos und empört über eine „stümperhaft und dilettantisch unter entsetzlichen Umständen“ durchgeführte Beschneidung von drei männlichen Säuglingen. Ein Krankenpfleger aus Syrien, der die Beschneidungen 2018 mit einer Schere und ohne Betäubung in Lorscher Flüchtlingsheimen vorgenommen hat, erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung. Außerdem muss er eine Geldbuße von 1200 Euro zahlen. Vor den Eltern der Babys hatte sich der Mann als „Arzt aus einem Marburger Krankenhaus“ ausgegeben.Die berüchtigten „Polizeitricks“, denen vor allem ältere Menschen zum Opfer fallen, gehören immer häufiger zum Alltag der Gerichte. Das Darmstädter Landgericht zog einen 22-Jährigen zur Rechenschaft, der als sogenannter „Abholer“ mehrere Senioren, darunter eine 80 Jahre alte Frau aus Heppenheim, um ihr Erspartes gebracht hat. Die Seniorin wurde telefonisch von einem angeblichen Polizisten vor einer letztlich nicht existierenden Einbrecherbande gewarnt und unter Druck gesetzt. Dem falschen Polizeibeamten übergab sie zur Aufbewahrung vor den Dieben Schmuck im Wert von 48 000 Euro sowie ihre Bankkarte. Das Landgericht Darmstadt hielt den Mittelsmann der Bande, deren Köpfe mutmaßlich in der Türkei sitzen, des Betrugs für schuldig und verhängte eine Gefängnisstrafe in Höhe von drei Jahren und drei Monaten.Verstoß gegen das SchulgesetzAuch Verstöße gegen das Tierschutzgesetz müssen geahndet werden. Eine Hundehalterin aus dem Odenwald muss 1000 Euro Bußgeld zahlen, weil sie in mehreren Zwingern, die das Veterinäramt als nicht artgerecht, als zu klein und zu niedrig einstufte, acht beziehungsweise zeitweise neun Hunde gehalten hat. Außerdem waren den Kontrolleuren beim Betreten eines Unterstands starker Urin- und Kotgeruch sowie stark verschmutzte Boxen aufgefallen.Auch kein Einzelfall: Eltern, die ihre Kinder aus unterschiedlichen Gründen nur unregelmäßig zur Schule schicken. Laut hessischem Schulgesetz handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit. Eine Mutter aus dem Kreis Bergstraße muss deshalb eine Geldbuße von 200 Euro zahlen. Die Schulleitung hatte für ihre beiden Söhne im Schuljahr 2020/21 insgesamt jeweils 30 Fehltage notiert. Als Grund für das Schwänzen des Unterrichts gab die Frau die Sorge um ihre Kinder während der Pandemie an. Ihr Antrag auf Distanzunterricht war abgelehnt worden.„Outlaw im Straßenverkehr“Wegen mehrfacher sexueller Belästigung einer seiner weiblichen Angestellten muss ein selbstständiger Kaufmann aus Weinheim, der als Geschäftsführer ein in Bensheim ansässiges Unternehmen geführt hat, im Rahmen des Täter-Opferausgleichs 10 000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen. Außerdem muss er 5000 Euro an das Frauenhaus Bergstraße überweisen. Nach Erfüllung der vom Amtsgericht erlassenen Auflagen wird das Verfahren gegen den Grapscher eingestellt.Dass es manchmal besser ist, sein Temperament zu zügeln, musste ein Radrennfahrer aus Darmstadt feststellen, der sich mit einem Pkw-Lenker mächtig in die Haare geriet und sich auch vor Gericht uneinsichtig zeigte. Nach einem – aus Sicht des Zweiradfahrers – gefährlichen Überholmanövers eines Pkws in Zwingenberg, trat er nach einer verbalen Auseinandersetzung zunächst gegen die Tür des Fahrzeugs (Schaden rund 1300 Euro), beleidigte die Fahrerin mit obszönen Ausdrücken und stellte den Beifahrer schließlich auf einem Parkplatz zur Rede und bespuckte diesen. „Sie haben den Mann in Coronazeiten ins Gesicht gerotzt und sich wie ein Outlaw im Straßenverkehr belegt“, kommentierte der Richter am Amtsgericht fassungslos. Der Fahrrad-Rambo muss wegen Sachschädigung und Beleidigung eine Geldstrafe von 2700 Euro zahlen. Außerdem verhängte das Gericht ein dreimonatiges Fahrverbot. Gerlinde Scharf